Rechtsprechung
OLG Hamburg, 24.04.2019 - 12 UF 46/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 7 FamFG, § 274 Abs 4 Nr 2 FamFG, § 277 Abs 2 FamFG, § 277 Abs 5 S 1 FamFG, § 304 FamFG
Beschwerdebefugnis der Staatskasse gegen einen familiengerichtlichen Beschluss zur nachträglichen Feststellung der Berufsmäßigkeit des Führens einer Umgangspflegschaft - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FamFG § 42 Abs. 3 S. 2; FamFG § 304
Berichtigungsbeschluss über die nachträgliche berufsmäßige Führung einer Umgangspflegschaft - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Bergedorf, 19.01.2019 - 414 F 111/17
- OLG Hamburg, 24.04.2019 - 12 UF 46/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.04.2018 - XII ZB 487/17
Vergütung des Ergänzungspflegers: Bindungswirkung eines fehlerhaft ergangen, …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2019 - 12 UF 46/19
Dies gelte auch für die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit durch einen rechtswidrigen, aber rechtskräftig gewordenen Beschluss (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2018, Az. XII ZB 487/17).Zwar sind durch die nachträgliche Feststellung der Berufsmäßigkeit die Interessen der Staatskasse betroffen, da gem. § 1684 Abs. 3 S. 6 BGB i.V.m. § 277 Abs. 2, Abs. 5 S. 1FamFG i.V.m. § 1836 Abs. 1 S. 2 BGB ein Anspruch des Pflegers auf Erstattung der Kosten für seine Tätigkeit gegen die Staatskasse besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11.04.2018, Az. XII ZB 487/17).
Aus der Darstellung des Sachverhaltes der von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Entscheidung des BGH (BGH, Beschluss vom 11.04.2018, Az. XII ZB 487/17) lässt sich entnehmen, dass auch das Oberlandesgericht Frankfurt, dessen Entscheidung dem vorstehend zitierten Beschluss zugrunde liegt, die Auffassung vertritt, dass die Staatskasse nicht berechtigt ist, Beschwerde gegen einen Berichtigungsbeschluss einzulegen, der die (nachträgliche) Berufsmäßigkeit der Führung einer Umgangspflegschaft feststellt.
- BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12
Verfahrenspflegschaft: Anfechtbarkeit der Feststellung der Erforderlichkeit …
Auszug aus OLG Hamburg, 24.04.2019 - 12 UF 46/19
Auch in Unterbringungsverfahren, in denen Verfahrenspfleger bestellt und deren berufsmäßige Führung der Pflegschaft festgestellt werden und somit die Interessen der Staatskasse in gleicher Weise wie im vorliegenden Fall berührt sind, ist von der Staatskasse die Bestellung oder Feststellung besonderer Qualifikationen nicht angreifbar (vgl. BGH, Beschluss v. 15.05.2013 - XII ZB 283/12; zitiert nach beckonline).